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Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr 2012 |
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Nelles, hiermit bittet der OV Broichweiden für die künftige Vergabe von Straßennamen in Wohngebiet Broichweidens um Berücksichtigung des Straßennamens:
Pfarrer-Krewinkel-Straße
Begründung: Hans Rolf Krewinkel, Pfarrer der Großgemeinde St. Sebastian in Broichweiden und Regionaldekan der Bistumsregion Aachen-Land hat in den letzten Jahren seines Wirkens unendlich viel getan. Als Regionaldekan hat er sich weit über die Grenzen Würselens für die Belange der Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht.
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Dieses Jahr veranstaltet die CDU Würselen OV Broichweiden unter der Leitung des Ortsverbandsvorsitzenden Gottfried Michael Kern einen Weihnachtsumtrunk direkt neben der Geschäftstelle in Weiden. Es gibt Glühwein, Kakao für die Kleinen sowie Waffeln und Bratwurst.
Nach dem erfolgreichen Sommerfest möchte der Ortsverband eine weitere Veranstaltung zum Jahresende etablieren, damit die Bürgerinnen und Bürger "ins Gespräch kommen und wir das Jahr gemeinsam Revue passieren lassen können", so Gottfried Kern. |
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Behindertengerechter Zugang |
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Behindertengerechter Zugang vom Markt zum Stadtgarten Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die DIN-Norm 18024 beschreibt die Anforderungen für das barrierefreie Bauen öffentlicher Verkehrswege und Gebäude für Behinderte und ältere Menschen. Die Norm besteht aus zwei Teilen: Teil 1 beschreibt die Anforderungen für Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze Barrierefreies Bauen ist |
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auf der Karte markiert finden Sie zwei Stellen, an denen wir vom CDU OV Würselen Mitte die Notwendigkeit zweier zusätzlicher Fußgängerüberwege sehen.
Die Neuhauser Str., welche vielfach von Schulkindern auf dem Weg von und zur Schule überquert werden muss, hat an dargestellter Kreuzung ihren gefährlichsten Punkt. Um diesen sicherheitstechnisch zu verbessern, bitten wir zu prüfen, ob ein Zebrastreifen die Situation nicht deutlich entschärfen kann. |
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dürfen künftig Zusatznamen auf Ortsschildern führen. Bisher sind lediglich zusätzliche Bezeichnungen wie „Bad“ oder „Bundesstadt“ für Bonn und „Landeshauptstadt“ für Düsseldorf zulässig. Nach der von allen Fraktionen im Landtag beschlossenen Änderung der Gemeindeordnung sind ab sofort auch Zusatznamen wie |
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